Barrierefreiheit
Diese Website richtet sich an Menschen, die Kommunikation ernst nehmen. Dazu gehört, dass sie lesbar bleibt — unabhängig davon, mit welchem Gerät, welcher Software oder welchen Voraussetzungen jemand hier landet.
Rechtlicher Rahmen
Die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (RL (EU) 2019/882) ist in Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt und seit 28. Juni 2025 anwendbar. Sie verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Ausnahmen, die auf dieses Angebot zutreffen
Kein elektronischer Geschäftsverkehr. Diese Website ist eine reine Informationsseite. Sie enthält keinen Online-Shop, kein Buchungssystem und keine Möglichkeit, Verträge abzuschließen. Damit fällt sie nicht unter die im BaFG genannten Dienstleistungen.
Kleinstunternehmer-Ausnahme (§ 6 BaFG). Harlacher Communications ist ein Einzelunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
Weitere im Gesetz vorgesehene Ausnahmen — rundlegende Veränderung der Dienstleistung und unverhältnismäßige Belastung des Unternehmens — werden hier nicht in Anspruch genommen. Sie sind nicht erforderlich, weil die Ausnahmen oben bereits greifen.
Was trotzdem gilt
Eine Ausnahme ist kein Grund, es nicht ordentlich zu machen. Diese Seite orientiert sich freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA), ohne deren vollständige Erfüllung garantieren zu können:
Textalternativen für Bilder
ausreichende Kontraste
Bedienbarkeit per Tastatur
klare Struktur und Sprungmarken
responsives Layout für Vergrößerung und mobile Nutzung
Rückmeldung
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt:
Schreiben Sie mir. horst@harlacher.at.
Ich reagiere schnell, und wo es machbar ist, wird es behoben.
Stand: 01.09.2026